Im November 2017 konnte der Jojoba for Namibia Trust auf seinem Weg zur Bekämpfung der Armut in den ländlichen Gebieten Namibias einen ersten Meilenstein setzen. In Person von Rosa Smit konnte der Initiator Oliver Rust eine erste Partnerin finden, die sich bereit erklärte, am Projekt teilzunehmen. Rosa bewirtschaftet eine kleine Farm im Damaraland, das zu den trockensten Wüstengebieten Namibias zählt. Chief Benjamin Naruseb und die lokalen traditionellen Behörden erteilten ihr die Erlaubnis, auf Kommunalland eine Jojoba-Pflanzung von 20 Hektaren anzulegen. Wenige Tage später wurden die ersten Wasserleitungen verlegt und schon im Januar 2018 konnte Rosa mit ihrer Familie unter Anleitung des Teams von Jojoba for Namibia Trust die ersten 500 Stecklinge pflanzen.
Anlässlich des zweiten Jahrestags des Projektstarts veranstalten die Projektpartner am 14. November 2019 ein kleines Fest auf der neuen Pflanzung beim Omdel-Damm im Damaraland. Mitglieder des Schweizer Fördervereins Jojoba für Afrika haben die Möglichkeit am Fest teilzunehmen.
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Im Juli erwarten die Projektverantwortlichen in Namibia ein Filmteam des deutschen SWR. Die Equipe wird eine Reportage über den nachhaltigen Jojoba-Anbau im Rahmen des Projekts Jojoba for Namibia produzieren. Im Vordergrund steht die Produktion des Jojoba-Öls und dessen Weiterverarbeitung für die Naturkosmetikfirma Börlind, die das Projekt unterstützt und die Abnahme des Öls garantiert. Der Filmbericht soll im Rahmen des Konsumentenmagazins "Marktcheck" ausgestrahlt werden.
Die Julius Bär Stiftung unterstützt den Jojoba for Namibia Trust beim Aufbau einer Jojoba-Pflanzung von 12 Hektaren mit lokalen Partnern im Damaraland (Namibia). Das Engagement erfolgt im Rahmen der Stiftungsaktivitäten zur Bekämpfung des Wohlstandsgefälles im südlichen Afrika und erstreckt sich über drei Jahre. Weitere Informationen.
Am 9. November 2018 gründeten Peter Beerli, Erich Vettiger und René Grossenbacher den Verein Jojoba für Afrika. Mit Verfügung Nr. 19/10 069 vom 12. Februar 2019 anerkennt der Kanton Zürich den Verein als gemeinnützig und befreit ihn von der Staatssteuer, den allgemeinen Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer. Beiträge von Mitgliedern an den Verein sind somit steuerlich abzugsfähig.
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